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Podologe oder Fußpfleger ? Am 01.01.2002 ist das Podologengesetz in Kraft getreten. Es definiert den Unterschied zwischen Podologen, die in der Regel eine zweijährige Vollzeitschulung mit staatlicher Prüfung absolvieren und den Fußpflegern, die je nach Schule (staatlich anerkannt) eine drei- bis sechsmonatige Ausbildung mit Prüfung durch Schule und Arzt durchlaufen. Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes durften sich die Absolventen dieser staatl. anerkannten Schulen medizinische Fußpfleger/innen nennen. Dieser Titel "med." wurde den Fußpflegern am 01.01.2002 aberkannt und nur den Podologen vorbehalten (diese dürfen sich Podologe oder med. Fußpfleger/innen nennen). Ein entscheidender Unterschied zwischen Podologe und Fußpfleger ist die Kassenzulassung der Podologen. Dies bedeutet, sie dürfen Rezepte über Fußpflege, die insulinpflichtige Diabetiker von ihren Ärzten erhalten, mit den Krankenkassen abrechnen. Für alle Selbstzahler liegt der Preis für eine Behandlung beim Podologen in der Regel deutlich höher als beim Fußpfleger. Ob nun Podologe oder Fußpfleger - für die meisten Kunden ist das Vertrauen zu ihrem Behandler das Wichtigste und dieses Vertrauen entsteht durch eine verantwortungsbewusste und qualifizierte Fußpflege und nicht durch einen Titel. Für uns Fußpfleger bedeutet das Podologengesetz den Vorteil an einen Behandler mit intensiverer Ausbildung verweisen zu können, wenn die Grenzen unseres Wissens und unserer Verantwortbarkeit erreicht sind. Und das bedeutet letztendlich den entscheidenden Vorteil für Sie als Kunden!
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